AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der WRT GmbH

 

1. Geltungsbereich

Allen gegenwärtigen und zukünftigen Verkäufen und Lieferungen liegen nur die nachstehenden Bedingungen zugrunde. Einkaufsbedingungen unseres Kunden wird ausdrücklich widersprochen. Alle Angebote sind freibleibend. Bestellungen sind für uns nur verbindlich, soweit wir sie bestätigen oder ihnen durch Übersendung von Ware nachkommen.

 

2. Lieferung

Lieferfristen beginnen mit dem Datum der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor völliger Klarstellung aller Einzelheiten des Auftrages und Beibringung der Zeichnung.

Falls keine abweichenden Vereinbarungen getroffen wurden, verstehen sich unsere Lieferungen ab Werk. Die von uns angegebenen Lieferzeiten werden aufgrund der von unseren Lieferwerken gemachten Zusagen für das Vormaterial abgegeben. Bei schuldhafter Überschreitung einer vereinbarten Lieferfrist ist Lieferverzug erst nach Setzen einer angemessenen Nachfrist gegeben.

 

3. Versand

Verladung und Versand erfolgen, auch bei Lieferung frei Bestimmungsort, unversichert auf Gefahr des Empfängers. Insbesondere lehnen wir jede Verantwortung für Rost und Verbiegen auf dem Transport ab.

 

4. Zahlungsbedingungen

Alle Rechnungen sind – sofern nicht eine andere Zahlungsweise vereinbart worden ist – innerhalb 10 Tagen mit 2% Skonto oder 30 Tage netto ohne Abzug nach Rechnungsdatum zu bezahlen. Die Hereingabe von Wechsel bedarf unserer Zustimmung. Die Spesen und Kosten sowie die Gefahr für rechtzeitige Vorlegung und Protesterhebung gehen zu Lasten des Käufers. Gutschrift über Schecks oder Wechsel gelten stets vorbehaltlich des Eingangs; sie erfolgen mit Wertstellung des Tages, an dem wir über den Gegenwert verfügen können.

Bei Überschreitung der Zahlungsfrist werden unter Vorbehalt der Geltentmachung eines Schadens Zinsen i.H.v. der banküblichen Debetzinsen, mindestens 3% über dem jeweiligen Bundesbank-Diskontsatz, sowie uns entstandene Mahnkosten, berechnet. Bei Zahlungsverzug und begründeten Zweifeln an einer Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Käufers sind wir -unbeschadet unserer sonstigen Rechte- befugt, Sicherheiten oder Vorauszahlungen für ausstehende Lieferungen zu verlangen und sämtliche Ansprüche aus der Geschäftsverbindung sofort fällig zu stellen. Nur unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen berechtigen den Käufer zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung.

 

5. Gewährleistung

Alle Angaben über Eignung, Verarbeitung und Anwendung unserer Produkte, technische Beratung und sonstige Angaben erfolgen nach bestem Wissen, befreien den Käufer jedoch nicht von eigenen Prüfungen und Versuchen. Der Käufer hat die gelieferte Ware -soweit zumutbar auch durch eine Probeverarbeitung- bei Eingang auf Mängel bezüglich Beschaffenheit und Einsatzzweck hin unverzüglich zu untersuchen, andernfalls gilt die Ware als genehmigt. Beanstandungen werden nur berücksichtigt, wenn sie unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Ware, bei verborgenen Mängeln nach ihrer Entdeckung, spätestens jedoch 6 Monaten nach Erhalt der Ware, schriftlich unter Beifügung von Belegen erhoben werden.

Unsere Gewährleistungsverpflichtung beschränkt sich nach unserer Wahl auf Ersatzlieferung, Wandlung, Minderung oder Nachbesserung. Schlägt die Mangelbeseitigung fehl oder verzögert sich diese über angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die wir zu vertreten haben, so ist der Käufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine Herabsetzung des Kaufpreises zu verlangen.

Darüber hinausgehende Ansprüche des Käufers, insbesondere Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit, Verzug, Verletzung von vertraglichen Nebenpflichten, Verschulden bei Vertragsabschluss, unerlaubte Handlung -auch soweit solche Ansprüche im Zusammenhang mit Gewährleistungsrechten des Käufers stehen- einschließlich entgangenem Gewinn oder wegen Vermögensschäden des Käufers, werden ausgeschlossen. Vorstehende Haftungseinschränkung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Sie gilt auch dann nicht, wenn der Käufer wegen des Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft Schadensersatzansprüche geltend macht. Sämtliche Ansprüche gegen uns verjähren spätestens 6 Monate nach Gefahrenübergang auf den Käufer, wenn nicht die gesetzliche Verjährungsfrist kürzer ist. Wird eine vertragswesentliche Pflicht fahrlässig verletzt, so ist unsere Haftung begrenzt auf den Rechnungswert unserer an dem schadenstiftenden Ereignis unmittelbar beteiligten Warenmenge.

 

6. Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung unserer Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer bleiben die verkauften Waren unser Eigentum. Der Käufer ist befugt, über die gekaufte Ware im ordentlichen Geschäftsgang zu verfügen. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung unserer Ware entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei wir als Hersteller gelten. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung von Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwerben wir Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte dieser verarbeiteten Waren. Die aus dem Weiterverkauf entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Käufer schon jetzt insgesamt bzw. i.H.v. unseres etwaigen Miteigentumsanteil zur Sicherung an uns ab. Er ist ermächtigt, diese bis zum Widerruf oder zur Einstellung seiner Zahlungen an uns für unsere Rechnung ein-zuziehen. Zur Abtretung dieser Forderung ist der Käufer auch nicht zum Zwecke der Forderungseinziehung im Wege des Factoring befugt, es sei denn, es wird gleichzeitig die Verpflichtung des Factors begründet, die Gegenleistung in Höhe unseres Forderungsanteils solange unmittelbar an uns zu bewirken, als noch Forderungen unsererseits gegen den Käufer bestehen. Zugriffe Dritter auf die uns gehörenden Waren und Forderungen sind uns vom Käufer unverzüglich mit eingeschriebenem Brief mitzuteilen. Die Ausübung des Eigentumsvorbehaltes bedeutet nicht den Rücktritt vom Vertrag.

Die Waren und die an ihrer Stelle tretenden Forderungen dürfen vor vollständiger Bezahlung unserer Forderung weder an Dritte verpfändet noch zur Sicherung übereignet oder abgetreten werden.

Übersteigt der Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 20%, so werden wir auf schriftliches Verlangen des Käufers insoweit Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben.

 

7. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort ist Mudersbach, Gerichtstand ist Montabaur für beide Vertragsparteien. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

 

8. Sonstiges

Sollte eine der Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise anfechtbar oder unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der Übrigen nicht berührt.

 

 

 

 Tel. 02745 - 930634

 FAX. 02745 - 930639

 e-mail: zentrale@wrt-gmbh.de

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